ANGEMESSEN, FAIR, KOSTENBEWUSSTKosten müssen überschaubar sein. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an, damit Sie sich vorab ein Bild über Ihre Rechte und die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche machen können.Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Die Höhe unseres Honorars richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert einerseits und den nach der Schwierigkeit und dem Umfang des Mandats andererseits. Der Gegenstandswert wird entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache nach den gesetzlichen und richterlichen Vorgaben festgelegt. Auf Wunsch erhalten Sie von uns gerne vorab eine Kalkulation der für unsere Tätigkeit voraussichtlich anfallenden Kosten. Vergütungsvereinbarung Wir können mit Ihnen auch eine andere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren, etwa in Form einer Abrechnung nach Stundensätzen oder einer Modifizierung der gesetzlichen Gebühren. Diese Möglichkeit bietet sich an insbesondere für langfristige oder umfangreiche Beratungsmandate im außergerichtlichen Bereich. Bei einer Angelegenheit mit klar überschaubaren Zeit- und Arbeitsaufwand können wir mit Ihnen auch eine Pauschalvergütung (ggf. auch Tagessätze) vereinbaren. |
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