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ANGEMESSEN, FAIR, KOSTENBEWUSST

Kosten müssen überschaubar sein. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an, damit Sie sich vorab ein Bild über Ihre Rechte und die Kosten zur Durch­setzung Ihrer Ansprüche machen können.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwalt­liche Tätig­keiten der Rechts­anwälte bemisst sich grund­sätzlich nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG).
Die Höhe unseres Honorars richtet sich dabei nach dem Gegen­stands­wert einer­seits und den nach der Schwierig­keit und dem Umfang des Mandats anderer­seits. Der Gegen­stands­wert wird ent­sprechend der wirt­schaft­lichen Bedeutung der Sache nach den gesetz­lichen und richter­lichen Vorgaben festgelegt.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns gerne vorab eine Kalkulation der für unsere Tätigkeit voraus­sichtlich an­fallen­den Kosten.

Vergütungsvereinbarung

Wir können mit Ihnen auch eine andere als die gesetz­liche Vergü­tung zu ver­ein­baren, etwa in Form einer Abrechnung nach Stunden­sätzen oder einer Modi­fi­zierung der gesetz­lichen Gebühren. Diese Möglich­keit bietet sich an ins­besondere für lang­fristige oder umfang­reiche Beratungs­mandate im außer­gericht­lichen Bereich. Bei einer Angelegenheit mit klar über­schau­baren Zeit- und Arbeit­saufwand können wir mit Ihnen auch eine Pauschal­vergütung (ggf. auch Tages­sätze) verein­baren.