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WALTER KAISER

Rechtsanwalt Walter Kaiser studierte in München Rechts­wissen­schaften und Philo­sophie.
Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt vor­rangig im Wirt­schafts- und Immo­bilien­recht tätig, davon sechs Jahre in Berlin als juris­tischer Berater des Direk­torats der Treu­hand­anstalt / BvS im Bereich Immo­bilien- und Unter­nehmens­management.
Die existen­ziellen Fragen, die Man­danten in schwie­rigen Aus­einander­setzungen bewegen und die Not­wendig­keit einer praxis­gerechten Lösung sind ihm daher sehr vertraut. RA Kaiser wurde 2008 von der Rechts­anwalts­kammer München aufgrund nach­gewie­sener beson­derer Kennt­nisse darüber hinaus in die Liste der Fach­anwälte für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht eingetragen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Gewerbe- und Wohnraummietrecht:

  • Prüfung, Gestaltung, Abschluss und Kündi­gung von Ver­trä­gen, gericht­liche Durch­setzung der Ansprüche unserer Mandanten

Wohnungseigentumsrecht:

  • Beratung und Vertretung von Eigentümer­gemein­schaften, ein­zelnen Eigentümern und WEG-Verwal­tungen bei der Prüfung von Teilungs­erklä­rungen, Beschlüssen, Beschluss­anfech­tungen, Ver­walter­verträgen

Maklerrecht und Immobilienrecht

Arbeitsrecht:

  • Beratung und Vertretung im Bereich Kündigungs­schutz und Abfin­dungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeits­verträgen
  • Beratung bei Betriebs­übernahmen und Umstruktu­rierungs­maßnahmen

Kunst- und Auktionsrecht:

  • Auktionskauf
  • internationales Kulturgüterrecht
  • Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)

Korrespondenzsprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
  • Spanisch