WALTER KAISER
Rechtsanwalt Walter Kaiser studierte in München Rechtswissenschaften und Philosophie.
Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt vorrangig im Wirtschafts- und Immobilienrecht tätig, davon sechs Jahre in Berlin als juristischer Berater des Direktorats der Treuhandanstalt / BvS im Bereich Immobilien- und Unternehmensmanagement.
Die existenziellen Fragen, die Mandanten in schwierigen Auseinandersetzungen bewegen und die Notwendigkeit einer praxisgerechten Lösung sind ihm daher sehr vertraut. RA Kaiser wurde 2008 von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse darüber hinaus in die Liste der Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht eingetragen.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Gewerbe- und Wohnraummietrecht:
- Prüfung, Gestaltung, Abschluss und Kündigung von Verträgen, gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten
Wohnungseigentumsrecht:
- Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften,
einzelnen Eigentümern und WEG-Verwaltungen bei der
Prüfung von Teilungserklärungen, Beschlüssen,
Beschlussanfechtungen, Verwalterverträgen
Maklerrecht und Immobilienrecht
Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung im Bereich Kündigungsschutz und Abfindungen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Betriebsübernahmen und Umstrukturierungsmaßnahmen
Kunst- und Auktionsrecht:
- Auktionskauf
- internationales Kulturgüterrecht
- Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
Korrespondenzsprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
- Spanisch